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Bei der Begleithundeprüfung wird das Verhalten unseres Hundes im alltäglichen Straßenverkehr und im Umgang mit anderen Tieren überprüft.
 

Das gutartige und freie Benehmen des Hundes im belebten Straßenverkehr mit Fußgängern, Radfahrern, Autos, sowie bei Begegnungen mit anderen Hunden zeigt, dass unser Hund auch mit unserer normalen städtischen Umwelt gut zurechtkommt.

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Das Zulassungsalter beträgt 15 Monate. Im ersten Teil (Gehorsamsübungen) werden Leinenführigkeit, Freifolge, Sitz, Ablegen in Verbindung mit Herankommen und Ablegen unter Ablenkung geprüft.

 

Der zweite Teil (Verkehrsteil) umfasst verschiedene Übungen, im örtlichen Verkehrsraum auch unter erschwerten Bedingungen, sowie das Verhalten gegenüber anderen Hunden und Menschen.


Die Prüfung wird von einem SV zugelassenen Richter abgenommen. Bestanden ist sie, wenn im Teil 1 mindestens 70 % der möglichen Punkte erreicht, und im Teil 2 die Übungen vom SV-Leistungsrichter als ausreichend erachtet wurden.

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Ferner beinhaltet die Begleithunde-Prüfung einen theoretischen Teil. Hier werden die Hundeführer*innen auf Sachkunde geprüft.

 

Nach einer erfolgreichen Begleithundprüfung besteht die Möglichkeit den Sport als Wettkampfsport zu betreiben, in den weiteren Prüfungsstufen IBGH 1, 2 und 3.

 

Wir bieten regelmäßig Ortsgruppenprüfungen an, näheres dazu finden Sie unter Termine.

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